"Querrinne" oder "Aufwölbung"
zeigt Hindernisse, wie Querrinnen, Aufwölbungen oder aufgewölbte Brücken an. Dieses Zeichen wird in Wien unmittelbar vor dem Hindernis aufgestellt.
| "Gefährliche Kurve"
Dieses Zeichen zeigt eine Rechtskurve an; es ist vor Kurven, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Unübersichtlichkeit gefährlich sind, dem Verlauf der Kurve entsprechend anzubringen. | "Gefährliche Kurve"
Dieses Zeichen zeigt eine Linkskurve an; es ist vor Kurven, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Unübersichtlichkeit gefährlich sind, dem Verlauf der Kurve entsprechend anzubringen.
| "Gefährliche Kurven"
Dieses Zeichen zeigt eine Doppelkurve rechts beginnend an; es ist vor Kurven, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Unübersichtlichkeit gefährlich sind, dem Verlauf der Kurve entsprechend anzubringen. |
"Gefährliche Kurven"
Dieses Zeichen zeigt eine Doppelkurve links beginnend an; es ist vor Kurven, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Unübersichtlichkeit gefährlich sind, dem Verlauf der Kurve entsprechend anzubringen. | "Kreuzung"
Dieses Zeichen zeigt eine Kreuzung an; in Ortsgebieten ist es nur anzubringen, wenn es die Verkehrssicherheit im besonderen Maße erfordert. (Dieses Zeichen gibt keine Auskunft über den Vorrang!) | "Kreuzung mit Kreisverkehr"
Dieses Zeichen kann an Stelle des Zeichens nach Z. 3 und nach Maßgabe der Bestimmungen der Z. 3 aufgestellt werden, um eine Kreuzung mit Kreisverkehr anzuzeigen. | "Kreuzung mit Straße ohne Vorrang"
Dieses Zeichen zeigt eine Kreuzung mit einer Straße ohne Vorrang an und bedeutet, daß das in der Richtung des starken Striches fahrende Fahrzeug den Vorrang hat. |
"Bahnübergang mit Schranken"
kündigt einen durch Schranken gesicherten Eisenbahnübergang an; es ist vor jedem so gesicherten Bahnübergang anzubringen.
| "Bahnübergang ohne Schranken"
Dieses Zeichen kündigt einen nicht durch Schranken gesicherten Eisenbahnübergang an; es ist vor jedem solchen Bahnübergang, ausgenommen bei Straßenbahnen im Ortsgebiet anzubringen. | "Baken"
Diese Zeichen kündigen Eisenbahnübergänge an und sind beiderseits der Straße anzubringen. Die Baken mit einem Balken sind ungefähr 80 m vor dem Bahnübergang anzubringen.
| "Baken"
Diese Zeichen kündigen Eisenbahnübergänge an und sind beiderseits der Straße anzubringen. Die Baken mit zwei Balken sind ungefähr 160 m vor dem Bahnübergang anzubringen.
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"Baken"
Diese Zeichen kündigen Eisenbahnübergänge an und sind beiderseits der Straße anzubringen. Die Baken mit drei Balken sind ungefähr 240 m vor dem Bahnübergang anzubringen.
| "Andreaskreuz"
Dieses Zeichen zeigt einen Bahnübergang an. Näheres über die Anbringung dieses Zeichens und über das Verhalten der Straßenbenützer bei einem solchen Zeichen ergibt sich aus eisenbahnrechtlichen Vorschriften. | "Andreaskreuz"
Dieses Zeichen zeigt einen Bahnübergang an. Näheres über die Anbringung dieses Zeichens und über das Verhalten der Straßenbenützer bei einem solchen Zeichen ergibt sich aus eisenbahnrechtlichen Vorschriften. | "Gefährliches Gefälle"
Dieses Zeichen kündigt ein starkes Gefälle der Straße an. Das Gefälle ist in Prozenten anzugeben und hat sich auf den steilsten Teil der Strecke zu beziehen.
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"Starke Steigung"
Dieses Zeichen kündigt eine starke Steigung der Straße an. Die Steigung ist in Prozenten anzugeben und hat sich auf den steilsten Teil der Strecke zu beziehen. | "Fahrbahnverengung"
Dieses Zeichen kündigt eine beiderseitige Verengung der Fahrbahn an.
| "Fahrbahnverengung"
Dieses Zeichen kündigt eine linksseitige Verengung der Fahrbahn an.
| "Fahrbahnverengung"
Dieses Zeichen kündigt eine rechtsseitige Verengung der Fahrbahn an.
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"Baustelle"
Dieses Zeichen zeigt Arbeiten auf oder neben der Straße an.
| "Schleudergefahr"
zeigt Stellen an, auf denen auf der Fahrbahn unter besonderen Verhältnissen Gleitgefahr besteht. Auf einer Zusatztafel kann die Ursache der Gleitgefahr angekündigt werden. | "Seitenwind"
Dieses Zeichen zeigt Stellen an, auf denen häufig starker Seitenwind auftritt, dessen Stärke und Richtung durch einen Windsack angezeigt werden kann.
| "Steinschlag"
Dieses Zeichen kündigt einen Straßenabschnitt an, wo mit Steinschlag und daher auch mit Steinen auf der Straße zu rechnen ist.
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"Flugbetrieb"
Dieses Zeichen kündigt einen Straßenabschnitt an, wo mit tieffliegenden Luftfahrzeugen zu rechnen ist. | "Fußgängerübergang"
Dieses Zeichen zeigt einen Schutzweg (§ 2 Abs. 1 Z. 12) an.
| "Radfahrerüberfahrt"
Dieses Zeichen kündigt eine Radfahrerüberfahrt an.
| "Kinder"
Dieses Zeichen zeigt Stellen, z. B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen an, wo sich häufig Kinder aufhalten. |
"Achtung Tiere"
Dieses Zeichen zeigt den Beginn eines Gebietes an, in dem mit unbegleiteten Weidetieren zu rechnen ist. Es ist insbesondere in Alpengebieten und in Gebieten, in denen der unbeaufsichtigte Weidegang nach altem Herkommen üblich ist, anzubringen. | "Achtung Wildwechsel"
Dieses Zeichen zeigt ein Gebiet an, wo damit zu rechnen ist, daß Wild die Straße überquert. (Anm. d. Verf.: Wild lebt meist im Rudel. Wo eines quert, ist damit zu rechnen, daß noch folgen!)
| "Achtung Gegenverkehr"
Dieses Zeichen zeigt an, daß auf Straßen, auf denen sonst nur in einer Richtung gefahren wird, mit Gegenverkehr zu rechnen ist.
| "Vorankündigung eines Lichtzeichens"
Dieses Zeichen kündigt eine Lichtsignalanlage an. Es ist nur dann anzubringen, wenn mit einer Lichtsignalanlage üblicherweise nicht gerechnet werden muß oder wenn eine solche Anlage schlecht wahrnehmbar ist. |
"Andere Gefahren"
Dieses Zeichen kündigt andere als in Z. 1 bis 15 angeführte Gefahrenstellen an. Auf einer Zusatztafel unter dem Zeichen kann die Gefahr näher bezeichnet werden, wie etwa Bankett nicht befahrbar, Holzbringung, Lawinengefahr, Wasserschutzgebiet u. dgl. | | | |